Für wen kommt eine Insulinpumpentherapie in Frage?

Insulinpumpentherapien sind durch die Krankenkassen genehmigungspflichtige Therapieverfahren. Deshalb muss in einem aufwändigen Genehmigungsprozess belegt werden, dass die Voraussetzungen für eine Insulinpumpentherapie gegeben sind. In einer drei- bis sechsmonatigen Probephase muss zudem nachgewiesen werden, dass sich die Blutzuckereinstellung des Patienten im Vergleich zur Vortherapie – gemessen z.B. an einer Verbesserung des Hba1c-Wertes und einer Verminderung der Hypoglykämierate – nachhaltig verbessert hat.

 

Anerkannte Indikationen für eine Insulinpumpenbehandlung sind: 

  • unzureichende Blutzuckereinstellung mit intensivierter Insulintherapie trotz hoher Motivation seitens des Patienten
  • Dawn-Phänomen: für Patienten mit Typ-1 Diabetes oft typischer Blutzuckerverlauf mit Hypoglykämieneigung in der ersten Nachthälfte und frühmorgendlichem starkem Blutzuckeranstieg, der durch keines der auf dem Markt befindlichen Basalinsuline ausreichend abgedeckt werden kann 
  • unregelmäßiger Tagesablauf, z.B. Schichtarbeit oder stark wechselnde körperliche Aktivität im Berufsalltag
  • häufige, besonders nächtliche Unterzuckerungen
  • Hypoglykämiewahrnehmungsstörung
  • Kinderwunsch, Stoffwechselnormalisierung vor der Schwangerschaft
  • diabetische Folgeerkrankungen wie Neuropathie, Gastroparese oder Retinopathie, deren Fortschreiten durch eine Insulinpumpentherapie verlangsamt werden könnte
  • niedriger Insulinbedarf, z. B. bei Nierenschädigung (diabetische Nephropathie)
  • Kinder, insbesondere auch Kleinkinder, deren Insulinbedarf meist sehr niedrig ist
  • evtl. Typ-2-Diabetes mit sehr hohem Insulinbedarf im Rahmen einer Insulinresistenz  

 

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